Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Kaspar Pauli GmbH  



I.    ALLGEMEINES


Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers abgeändert worden sind. Abweichende allgemeine Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.

II.    ANGEBOT UND LIEFERUMFANG

Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Stellt der Verkäufer dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum des Verkäufers.
Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen sollen vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
Werden dem Verkäufer, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

III.    PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Scheck werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs statt hereingenommen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder des Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.
Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus der Sicht des Verkäufers das
Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,0 % pro Monat zu fordern, es sei denn, der Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach bzw. der Käufer weist eine niedrigere Zinsbelastung nach. Die Zinsen sind sofort fällig.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV.    LIEFERZEIT


Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

V.    EIGENTUMSVORBEHALT


Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Erfüllung aller im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsverbindung obliegenden Verpflichtungen des Käufers vor. So lange der Eingentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer die Ware nicht veräußern, mit anderen Gegenständen verbinden, sicherungsübereignen oder ähnliche Verfügungen darüber treffen. Tut er dies trotzdem, so tritt der Käufer/Besteller alle ihm hieraus erwachsenden Ansprüche jeglicher Art an den Verkäufer ab. Im Falle einer zu erwartenden Pfändung, Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens oder sonstigen Beeinträchtigungen der Sicherungsrechte des Verkäufers hat der Käufer dies dem Verkäufer/Lieferer sofort anzuzeigen. Außerdem ist der Käufer verpflichtet, den Gläubiger auf den Eigentumbsvorbehalt hinzuweisen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. 

VI.    HAFTUNG BEI MÄNGELN


Für Mängel der Lieferung – außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhafter vertragswesentlicher Pflichten – haften wir unter Ausschluss weiterer  Ansprüche wie folgt.
Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuprodukten ab Gefahrübergang betragen bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungfrist aus.
Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten ab Gefahrübergang beträgt bei privater Nutzung 12 Monate; bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Im Falle der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und
Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gemäß den §§ 440,323,326 Abs.1 S. 3 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs-    oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.
Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

VII.    HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG


Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Delikt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden betreffen, werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluß voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den Kaufwert begrenzt. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

VIII.    DATENSCHUTZ


Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß der Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

X.    GERICHTSSTAND / ERFÜLLUNGSORT


Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.
Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

X.    RECHTSWIRKSAMKEIT


Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.
Die AGB´s sind geprüft, vom Juristen Elmo Keller, Geschäftsführer des Verbandes der Motoristen VdM.